Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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fitmedi-AGB-Ausbildungen (Stand 22.11.2024)

fitmedi Akademie
Inhaberin: Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Nikolina Salvaggio M.A. 
Carl-Legien-Str. 15
63073 Offenbach am Main

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der fitmedi Akademie & Cavallo, Inhaberin Nikolina Salvaggio (im Folgenden nur mit fitmedi bezeichnet) und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

§ 2 Anmeldung

(1) Anmeldungen müssen schriftlich mit Unterschrift per Post oder Fax erfolgen oder über das Online-Anmeldeformular der Internetseite. Die Online-Anmeldungen über die Akademie-Webseite sind auch ohne Unterschrift rechtlich gültig, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen wird (siehe Widerrufsbelehrung in der E-Mail-Anmeldebestätigung). Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung des § 6 (Absage von Ausbildungen und Seminaren) verbindlich.
(2) Telefonische Anfragen oder E-Mail-Mitteilungen gelten nicht als Anmeldung. Es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
(3) Sie erhalten per E-Mail Ihre Anmeldebestätigung. Sollten Sie diese nicht innerhalb von einigen Stunden, bei Online-Anmeldung über das Formular der Internetseite oder bei Anmeldung per Fax oder Post innerhalb von 3 bis 7 Tagen erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
(4) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, sich im Vorfeld über die Inhalte und Rahmenbedingungen der gebuchten Aus- oder Weiterbildung zu informieren. Alle relevanten Informationen sowie die individuellen Teilnahmevoraussetzungen sind auf der Internetseite (www.fitmedi-akademie.de) und in den veröffentlichten Medien ausführlich dargestellt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der jeweiligen Aus- bzw. Fortbildungsgebühr ist den aktuellen Medien von fitmedi zu entnehmen. Bei Abweichungen zwischen Online-Ausschreibungen und Print-Version/en, ist ausschließlich die Webseite der fitmedi Akademie maßgebend.
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag bis spätestens drei Wochen nach Rechnungslegung zu begleichen. Die Berechtigung zur Teilnahme erfolgt sobald der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist. Bei Anmeldungen innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der Rechnungsbetrag sofort fällig.
(3) Sollte der Teilnehmer mit mehr als zehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung mit der Zahlung in Verzug geraten, so steht es fitmedi zu, dem Teilnehmer eine erste Mahnung zuzusenden. Die darin enthaltenen Mahngebühren in Höhe von 5,- € einschließlich Portokosten sind vom Teilnehmer ebenfalls zu begleichen. Das Buchungsdatum unserer Bank ist für eine erfolgreiche und rechtzeitige Rechnungsbegleichung ausschlaggebend.
(4) Im Falle des Verzuges ist fitmedi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen.
(5) Ist bei Beginn der Veranstaltung der vollständige Rechnungsbetrag nicht gezahlt, so ist fitmedi berechtigt, den Teilnehmer bis zum vollständigen Zahlungseingang von der Veranstaltung auszuschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr bleibt auch dann bestehen, wenn der Teilnehmer aufgrund ausstehender Zahlungen nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnte. Eine Rückerstattung oder Befreiung von der Zahlungspflicht ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.

§ 4 Fördermittel

(1) Es ist möglich bei der fitmedi Akademie verschiedene Fördermittel einzureichen, wie z.B. Bildungsprämie, Bildungsscheck, etc. Dass Sie Fördermittel einlösen möchten ist bei der Anmeldung mitzuteilen. Gutscheine können nicht nachträglich eingereicht werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
1. Sie den Originalgutschein einsenden,
2. den Eigenanteil abzüglich der Förderung erst nach Erhalt einer Rechnung bezahlen,
3. der Eigenanteil vom Gutscheininhaber/ Prämieninhaber selbst geleistet wird.
(2) Sollte eine uns eingereichte Förderung bei der späteren Abrechnung abgelehnt werden, stellen wir Ihnen den Förderbetrag nachträglich in Rechnung. Informieren Sie sich daher genauestens über die Förderbedingungen des einzureichenden Bildungsgutscheins, der Bildungsprämie etc.
(3) Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln kann der Teilnehmer keine Rückerstattung von Gebühren verlangen, wenn ein Teil der Aus- oder Fortbildung nicht stattgefunden hat. Hierbei ist gleichgültig, ob der Grund beim Veranstalter oder in der Person des Teilnehmers begründet ist. Die Annahme dieser Fördermittel (wie z.B. Bildungsprämien etc.) ist eine freiwillige Leistung von fitmedi und es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

§ 5 Buchung von Ausbildungspaketen

(1) Die Ausbildungsdauer beträgt bei großen Ausbildungspaketen maximal 24 Monate, bei kleineren 12 Monate. Innerhalb dieser Dauer sollten Sie alle Ausbildungsmodule belegt haben. Eine Verlängerung der Dauer ist nach Absprache um 3 bis 6 Monate möglich, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, pro Monat eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- Euro zu berechnen.
(2) fitmedi entwickelt und optimiert die Ausbildungspakete kontinuierlich weiter, um sie den Bedürfnissen der Lernenden und den aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Dabei kann es vorkommen, dass Präsenzmodule wegfallen und durch Blended-Learning-Einheiten, Live-Online-Veranstaltungen oder Fernlehrgangsmodule ersetzt werden. In solchen Fällen sind für die Teilnehmenden Live-Online-Module oder Fernlehrgänge anstelle von Präsenzmodulen, und Fernlehrgänge anstelle von Live-Online-Veranstaltungen, akzeptabel. Da das Ausbildungsziel dabei stets gewahrt und erreichbar bleibt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Rücktritt vom Vertrag, wenn bis zu 30% der ursprünglichen Ausbildungskonzeption geändert werden.
(3) Die Buchung von kleinen und großen Ausbildungspaketen zu Paketpreisen und den damit verbundenen Zahlungs- und Preiskonditionen ist zu Beginn der Ausbildung möglich, nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Ein „Überzertifikat“, wie bei einem Ausbildungspaket angeboten, kann jedoch durch das Absolvieren von Einzelmodule erworben werden.
(4) Hat ein Teilnehmer ein Modul absolviert und möchte danach noch auf ein großes Ausbildungspaket aufbuchen, so kann er dies innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Moduls zu den Paketkonditionen tun. Zu den großen Ausbildungspaketen (mit mehr als vier Modulen) zählen hierbei z.B. Entspannungspädagoge und andere im gleichen Preisgefüge. Nicht dazu zählen unsere kleinen Ausbildungspakete, die aus weniger als vier Ausbildungsmodulen bestehen.
(5) Ein Anspruch auf die Konditionen des Gesamtpakets ist nicht gegeben, wenn die teilnehmende Person sich nach dem Absolvieren von zwei oder mehreren Einzelmodulen für ein Ausbildungspaket entscheidet.
(6) Zahlungsmodalitäten Gesamtpaket: Der Gesamtbetrag ist nach der Anmeldung auf einmal zu zahlen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist möglich. Treten Sie hierfür mit uns vorab in Kontakt.
(7) Sollten einzelne Ausbildungsmodule vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden (Kündigung des Pakets) entfallen die Sonderpreiskonditionen und die Zahlungsmodalitäten für Einzelmodule werden wirksam (= der reguläre Preis der absolvierten einzelnen Ausbildungsmodule ist dann zu bezahlen).
(8) Umbuchungen von Terminen der Einzelmodule werden nach §6 behandelt. Eine Umbuchung ist demnach bis 4 Wochen vor den Veranstaltungstermin möglich und wird mit einer Gebühr in Höhe von 25,00 € berechnet. Danach ist für den Einzelmodultermin keine Umbuchung mehr möglich, bzw. entspricht einem Rücktritt. Wenn Sie den Termin zu einem anderen Zeitpunkt absolvieren möchten, ist dieser erneut zu buchen und zu bezahlen.

§ 6 Rücktritt und Terminumbuchung

(1) Rücktritt und Terminumbuchungen sind ausschließlich in Textform einzureichen, per E-Mail, Post oder Fax und haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail, Post oder Fax) erhalten. Maßgeblich ist der Eingang bei fitmedi.
(2) Der Teilnehmende kann bei Verhinderung bis zum letzten Tag vor Seminartag, einen Ersatzteilnehmer stellen, die für ihn an der Veranstaltung teilnimmt. Bei Nichterscheinen oder Kursabbruch sind 100% der jeweiligen Workshop- bzw. Seminargebühr zu zahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass fitmedi ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Tritt der Teilnehmer bis 8 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € zu bezahlen, eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein abweichendes Lernformat ist kostenfrei.
Erfolgt die Stornierung, der Rücktritt, eine Umbuchung:
1. bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren berechnet, nur eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,- €, wenn der Teilnehmer einen Alternativtermin wählt. Anderenfalls sind Stornokosten in Höhe von 25 % der jeweiligen Workshop- bzw. Seminargebühr zu begleichen.
2. 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der jeweiligen Teilnahmegebühr zu zahlen, bzw. die Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,- €.
3. danach sind 100% der jeweiligen Teilnahmegebühr zu zahlen.
4. Wenn der Teilnehmer einen Alternativtermin wählt, ist bis 4 Wochen vor dem Termin die Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,- € zu begleichen, danach ist eine Terminumbuchung nicht mehr möglich, bzw. entspricht einem Rücktritt.
(4) Tritt ein Teilnehmer von einem umgebuchten Termin i.S. d. Abs. 3 Nr. 4 zurück, so gelten die Rücktrittskonditionen des ersten Termins dann, wenn dieser zu einem kurzfristigeren Rücktritt geführt hätte, gem. Abs. 3, Nr. 1 bis 3.
(5) Die Bedingungen für Rücktritt und Terminumbuchungen der Intensivausbildungen werden in §7 zusätzlich geregelt und weichen von den unter Nr. 3 genannten ab.
(6) Die Buchung einer Fortbildung ist wie eine Reisebuchung, da Ihr Platz nur in wenigen Fällen neu besetzt werden kann, wenn Sie aus unerwarteten Gründen kurzfristig verhindert sind. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Seminare, siehe hierzu § 8 AGB.
(7) Der Rücktritt bzw. die Kündigung vom Fernunterrichtsvertrag wird unter §9, Abs. 3 geregelt.

§ 7 Intensivausbildungen

(1) Mit Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 250,00 € zu überweisen, der Restbetrag 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
(2) Ein Rücktritt von der Intensivausbildung ist wie folgt möglich. Bei Rücktritt bis 12 Wochen vor Beginn wird die Anzahlung (250,00€) als Stornogebühr einbehalten. Bei 12 bis 8 Wochen bis zum Ausbildungsbeginn sind 50 % der Ausbildungsgebühren fällig. Danach ist die volle Ausbildungsgebühr zu zahlen. Es bleibt Ihnen vorbehalten einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
(3) In der Ausbildungsgebühr sind keine Übernachtungs- und Verpflegungskosten enthalten. Diese werden, wie in der Ausschreibung zur Intensivausbildung aufgeführt, vom Seminarhaus/ Kloster berechnet. Die Rücktrittskonditionen für Übernachtung & Verpflegung regelt das Seminarhaus/Kloster. Sie erkennen hiermit die Rücktrittskonditionen des Seminarhauses/ Kloster bezüglich Unterbringung und Verpflegung an. Es ist nicht möglich an der Intensivausbildung teilzunehmen, wenn Sie nicht im Seminarhaus übernachten.

§ 8 Rücktrittsversicherung für Seminare / Reiserücktrittsversicherung

Die Rücktrittsversicherung ist kein Bestandteil des mit der fitmedi Akademie geschlossenen Ausbildungs- und Fortbildungsvertrags. Eine solche Seminarversicherung wird über die Reiserücktrittsversicherung geregelt, und diese können Sie bei einer Versicherung Ihrer Wahl abschließen. Diese Versicherung stellt ein separates und eigenständiges Vertragsverhältnis dar, das den dort geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherung unterliegt. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherung. Die fitmedi Akademie übernimmt keine Garantie oder Haftung hinsichtlich der Angebote und Verträge einer Versicherung und vermittelt auch keine.

§ 9 Fernlehrgänge, Selbstlernkurse

(1) Der Fernlehrgang beginnt mit dem Tag, an dem das erste Lernmaterial eintrifft, wenn nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wird. Für Vertragsänderungen ist der Tag des Vertragsabschlusses maßgebend. Eine Verlängerung der Dauer ist um 3 Monate möglich, ohne dass Zusatzkosten entstehen oder die Betreuung eingeschränkt wird. Sie können kostenfrei das Studium auch für einen bestimmten Zeitraum aussetzen, wenn Unvorhergesehenes dies erfordert. Bitte reichen Sie dies schriftlich ein. Eine Verlängerung darüber hinaus ist schriftlich für jeden folgenden Monat möglich und wird jeweils mit einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro berechnet. Der Abgabetermin der Abschluss- / Prüfungsaufgaben bleibt davon unberührt und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmer den Fernlehrgang beginnt, indem er Zugangscodes, Gutscheine oder andere Zugangsschlüssel zu den Lernmaterialien einlöst. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Lehrgang als verbindlich in Anspruch genommen, und ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Dies liegt daran, dass der Zugang zu den digitalen Inhalten und die damit verbundenen Leistungen als erbracht gelten.
(3) Die digitalen Online-Lernskripte werden nach Zahlungseingang auf der Online-Lernplattform zur Verfügung gestellt.
(4) Der Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der Tag, an dem die Anmeldebestätigung des Veranstalters beim Teilnehmer eingeht. Von diesen gesetzlich vorgegebenen Kündigungsregelungen kann nur zum Vorteil des Teilnehmers abgewichen werden.
(5) Die Zurverfügungsstellung des Lernmaterials ist an die Zahlung der Rechnungen gekoppelt. Die Rechnung ist im Allgemeinen sofort zu begleichen, wenn keine monatlichen Raten (siehe Abs. 2) gezahlt werden.
(6) Die Selbstlernkurse werden nicht explizit betreut. Das Lernmaterial wird zur Verfügung gestellt, wie beim jeweiligen Fernstudium ausgeschrieben und Sie prüfen Ihren Lernerfolg selbstständig.

§ 10 Live-Online-Veranstaltungen

(1) Für eine Live-Online-Veranstaltung gelten die gleichen Bedingungen zu Rücktritt und Umbuchung, wie für die Präsenzphasen §6 AGB. Für eine funktionierende Technik und stabile Internetverbindung sind Sie selbst verantwortlich. Probleme diesbezüglich führen nicht zu einem Anspruch gegen fitmedi auf Wiederholung der Veranstaltung oder Rückerstattung von Gebühren.
(2) In Ihrem Teilnehmenden-Login sind wichtige Informationen zur Live-Online-Ausbildung hinterlegt, bitte lesen Sie diese. Ihre Zugangsdaten für die Live-Online-Veranstaltung werden frühzeitig ca. 7 Tage vor dem Start per E-Mail versendet. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, schauen Sie zuerst in Ihrem Spamordner nach. Da am Wochenende und Abends unser Büro nicht besetzt ist, melden Sie bitte spätestens zwei Werktage (Montag bis Freitag) vor Ihrem Starttermin bei uns, damit wir Ihnen die Zugangsdaten (Link zur Teilnahme) gegebenenfalls erneut zusenden können. Sollten Sie nicht teilnehmen können, weil Sie versäumt haben Ihre Zugangsdaten rechtzeitig erneut anzufordern führt dies nicht zu einem Anspruch gegen fitmedi auf Wiederholung der Veranstaltung oder Rückerstattung von Gebühren.
(3) Haben Sie ein Präsenzmodul durch einen Fernlehrgang, Selbstlernkurs oder eine Online-Live-Veranstaltung ersetzt, ist damit der Anspruch auf Leistung abgegolten.
(4) Der Rücktritt von einem Kongress in Präsenz oder Live-Online mit einem festen Termin ist ausgeschlossen. Sie können jedoch eine Ersatzperson benennen, die Ihren Platz einnimmt.

§ 11 Absage und Änderung von Seminaren und Workshops

(1) Der Inhalt und Ablauf der Fort- & Ausbildungen orientieren sich an den Qualifikationen und dem Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen kann es deshalb zu Änderungen von Lehrinhalten kommen. Unter anderen beinhaltet dies, bei einer geringen Teilnehmerzahl eine Reduzierung von Unterrichtsstunden mit gleichzeitiger Gewährleistung von Aus- & Fortbildungsinhalten. Diese Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritts- noch einem Minderungsrecht.
(2) fitmedi behält sich das Recht zur Änderung oder Absage der ausgeschriebenen Termine, Veranstaltungsorte, des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs sowie der Dozenten vor. Diese werden bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Aus wichtigem Grund, wie z.B. bei Erkrankung von Dozenten, höherer Gewalt und zu geringer Teilnehmeranzahl ist fitmedi berechtigt, die Veranstaltungen gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren auch kurzfristig (bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn) abzusagen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung von Hotel und Anreise, dass kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Teilnehmer durch die Absage der Veranstaltung entstanden sind, besteht.
(3) Die Teilnehmer werden über die bei der Anmeldung angegebenen Kommunikationsdaten über die Absage informiert, z.B. per E-Mail und/ oder Telefon bzw. Mailbox bzw. Anrufbeantworter der angegebenen Telefonnummer. Für falsche Kontaktangaben und den daraus möglicherweise entstehenden Schäden, ist fitmedi grundsätzlich weder haftbar noch anderweitig zu belangen.
(4) Bei der Anmeldung für ein Ausbildungspaket gelten für die Zertifizierung die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen von fitmedi.
1. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE), Unterrichtstage und andere spezifische Details können sich bei Ausbildungspaketen ändern. fitmedi ist verpflichtet, das Erreichen des Ausbildungsziels als Qualifikation unter Einhaltung der inhaltlichen und fachlichen Standards sicherzustellen, jedoch nicht eine feste Anzahl von Lerntagen oder Unterrichtsstunden zu garantieren. Um den Bedürfnissen der Mehrheit der Lernenden gerecht zu werden, kann es zu Anpassungen in den Ausbildungskonzeptionen kommen..
2. Wenn die Lernenden Einzelmodule buchen, die Sie schrittweise zu einem übergeordneten Zertifikat führen sollen, gelten die Bedingungen des Jahres, in dem sie alle erforderlichen Module und Qualifikationen abgeschlossen haben, die zur Zertifizierung notwendig sind. fitmedi kann jedoch nicht garantieren, dass Ausbildungsziele unverändert bleiben.
3. Für beide Buchungsvarianten führen Änderungen von Lehrinhalten, Neukonzeptionierungen oder ähnliche Anpassungen, die den Gesamtcharakter und die Qualität der angebotenen Leistungen wahren, weder zu einem Rücktritts- noch zu einem Minderungsrecht seitens des Vertragspartners. Es ist dem Lernenden zumutbar, ein alternatives Lernformat anzunehmen, wenn fitmedi die Umsetzung eines ursprünglich geplanten Formats unmöglich geworden ist. Dies dient dazu, dass der Lernende sein Ausbildungsziel und die erfolgreiche Qualifikation weiterhin erreichen kann.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Kann die fitmedi Akademie aufgrund höherer Gewalt (z. B. Pandemie, Krieg, Naturkatastrophen) oder durch Anordnungen der Bundesregierung oder anderer zuständiger Behörden eine Bildungsveranstaltung nicht in dem ursprünglich gebuchten Lernformat umsetzen, ist ein Fernlehrgang als Ersatz für den Teilnehmenden annehmbar. Der Fernlehrgang gewährleistet, dass das Ausbildungsziel in vollem Umfang erreicht wird und die fachlichen Standards eingehalten werden.
(2) Mit der Bereitstellung eines Fernlehrgangs gilt die vertragliche Leistung seitens fitmedi als vollständig erfüllt. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren oder weitergehende Schadensersatzansprüche besteht nicht.
(3) Die Teilnehmer werden über die bei der Anmeldung angegebenen Kommunikationsdaten (z. B. per E-Mail oder Telefon) unverzüglich über die Änderung informiert. Für etwaige Kosten, die dem Teilnehmenden durch die Anpassung des Lernformats entstehen (z. B. technische Ausrüstung, Internetverbindung), übernimmt fitmedi keine Haftung.

§ 13 Haftung

(1) fitmedi haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens fitmedi. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.
(2) Die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden von uns nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
(3) Das Fort- und Ausbildungs-Informationsmaterial und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von fitmedi mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Informationsmaterial angegebenen Leistungen und Preise ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Teilnehmer versichern, dass sie physisch und psychisch gesund sind und keine besonderen Einschränkungen oder Besonderheiten haben, die bei der Ausbildung zu beachten sind, bzw., dass Sie diese Einschränkungen bei Anmeldung angeben.

§ 14 Urheberrecht

(1) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, wie z.B. Ausbildungs- & Seminarunterlagen, bei fitmedi liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch die fitmedi Inhaberin, Nikolina Salvaggio, bedarf. Dies gilt auch für Texte, die nicht vervielfältigt werden dürfen (z.B. um Kursinhalte auf der eigenen Webseite auszuschreiben etc.)
(2) Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 3000 Euro geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
(3) Die Teilnehmer erwerben mit der Teilnahme keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für die jeweilige Veranstaltung oder Kursform. Es sei denn dies ist ausdrücklicher Vertragsgegenstand.
(4) Während der Ausbildung/Seminar ist das Fotografieren durch Teilnehmer untersagt. Ton- oder Videoaufzeichnung (z.B. durch Mobiltelefone, Audiorecordern, Videokameras etc.) der Veranstaltung oder auch nur Teilen davon, ist den Teilnehmern untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und kann zu Schadenersatzforderungen führen.

§ 15 ZENbo® Lizenz

Den Teilnehmenden wird mit der Verleihung des Zertifikats von der fitmedi Akademie eine beschränkte und nicht exklusive Lizenz zur kommerziellen Nutzung der Marke „ZENbo®“ gewährt. Die Nutzung bestimmt sich hierbei nach der zugrundeliegenden, unterzeichneten Lizenzvereinbarung, welche auf dem Ausbildungsmodul fußt.
Die Marke ZENbo® darf wirtschaftlich nur mit einer gültigen Lizenz und einer unterschriebenen Lizenzvereinbarung genutzt werden. Das Zertifikat erhält der Teilnehmende nach der Fortbildung nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der fitmedi Akademie die unterschriebene Lizenzvereinbarung vorliegt.

§ 16 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist Offenbach.

(2) Abweichend gilt beim Fernlehrgang: Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Lehrgangteilnehmers.

§ 17 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG

fitmedi ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Allgemeines

(1) Für ein erfolgreiches Absolvieren einer Aus- & Fortbildung ist eine aktive Teilnahme, die Anwesenheit von mindestens 75% der Unterrichtszeit erforderlich sowie das Absolvieren der geforderten Praxisübungen/ Lehrproben. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt der Teilnehmer kein Zertifikat / Teilnahmedokument. Ob ein Teilnehmer das Zertifikat erhält entscheidet der Ausbildungsleiter/ Dozent, als Erfüllungsgehilfe von fitmedi. Die Ausstellung eines Zertifikats kann insbesondere dann verweigert werden, wenn die Leistung des Teilnehmers nicht den Mindestanforderungen an eine Zertifizierung nach Maßgabe durch fitmedi entspricht.
(2) Ist ein vertrauensvolles Lernen durch die Haltung oder das Verhalten einer Person in der Gruppe gefährdet behält sich fitmedi den Ausschluss dieses Teilnehmers von dem Ausbildungsmodul vor.
(3) Für die unter 1. und 2. genannten Punkte ist dem Teilnehmer der Anspruch auf finanzielle Entschädigung etc. versagt
(4) Werden einzelne Vorkenntnisse der Teilnehmer für ein Ausbildungspaket anerkannt, so wird ein Zertifikat nur dann ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 80% der Unterrichtseinheiten bei fitmedi absolviert hat.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.