Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
fitmedi AGB Ausbildungen (Stand 18.08.2024)
ZENbo Balance by fitmedi Akademie
Inh. Nikolina Salvaggio
Carl-Legien-Str. 15, 63073 Offenbach am Main
§ 2 Anmeldung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 Fördermittel
§ 5 Buchung von Ausbildungspaketen
§ 6 Rücktritt und Terminumbuchung
§ 7 Intensivausbildungen
§ 8 Rücktrittsversicherung für Seminare
§ 9 Fernlehrgänge, Selbstlernkurse und Online-Live-Veranstaltungen
§ 10 Online-Live-Veranstaltungen
§ 11 Pferdegestützte Workshops und Ausbildung mit Pferden
§ 12 Absage und Änderung von Seminaren und Workshops
§ 13 Höhere Gewalt
§ 14 Haftung
§ 15 Urheberrecht
§ 16 ZENbo® Lizenz
§ 17 Gerichtsstand
§ 18 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
§ 19 Allgemeines
§ 20 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der fitmedi Akademie & Cavallo, Inhaberin Nikolina Salvaggio (im Folgenden nur mit fitmedi bezeichnet) und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
§ 2 Anmeldung
(1) Anmeldungen müssen schriftlich mit Unterschrift per Post oder Fax erfolgen oder über das Online-Anmeldeformular der Internetseite. Die Online-Anmeldungen über die Akademie-Webseite sind auch ohne Unterschrift rechtlich gültig, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen wird (siehe Widerrufsbelehrung in der E-Mail-Anmeldebestätigung). Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung des § 6 (Absage von Ausbildungen und Seminaren) verbindlich.
(2) Telefonische Anfragen oder E-Mail-Mitteilungen gelten nicht als Anmeldung. Es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
(3) Sie erhalten per E-Mail Ihre Anmeldebestätigung. Sollten Sie diese nicht innerhalb von einigen Stunden, bei Online-Anmeldung über das Formular der Internetseite oder bei Anmeldung per Fax oder Post innerhalb von 3 bis 7 Tagen erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der jeweiligen Aus- bzw. Fortbildungsgebühr ist den aktuellen Medien von fitmedi zu entnehmen. Bei Abweichungen zwischen Online-Ausschreibungen und Print-Version/en, ist ausschließlich die Webseite der fitmedi Akademie maßgebend
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag bis spätestens drei Wochen nach Rechnungslegung zu begleichen. Die Berechtigung zur Teilnahme erfolgt sobald der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist. Bei Anmeldungen innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der Rechnungsbetrag sofort fällig.
(3) Sollte der Teilnehmer mit mehr als zehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung mit der Zahlung in Verzug geraten, so steht es fitmedi zu, dem Teilnehmer eine erste Mahnung zuzusenden. Die darin enthaltenen Mahngebühren in Höhe von 5,- € einschließlich Portokosten sind vom Teilnehmer ebenfalls zu begleichen. Das Buchungsdatum unserer Bank ist für eine erfolgreiche und rechtzeitige Rechnungsbegleichung ausschlaggebend.
(4) Im Falle des Verzuges ist fitmedi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen.
(5) Ist bei Beginn der Veranstaltung der vollständige Rechnungsbetrag nicht gezahlt, so ist fitmedi berechtigt, den Teilnehmer bis zum vollständigen Zahlungseingang von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 4 Fördermittel
(1) Es ist möglich bei der fitmedi Akademie verschiedene Fördermittel einzureichen, wie z.B. Bildungsprämie, Bildungsscheck, etc. Dass Sie Fördermittel einlösen möchten ist bei der Anmeldung mitzuteilen. Gutscheine können nicht nachträglich eingereicht werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
1. Sie den Originalgutschein einsenden,
2. den Eigenanteil abzüglich der Förderung erst nach Erhalt einer Rechnung bezahlen,
3. der Eigenanteil vom Gutscheininhaber/ Prämieninhaber selbst geleistet wird.
(2) Sollte eine uns eingereichte Förderung bei der späteren Abrechnung abgelehnt werden, stellen wir Ihnen den Förderbetrag nachträglich in Rechnung. Informieren Sie sich daher genauestens über die Förderbedingungen des einzureichenden Bildungsgutscheins, der Bildungsprämie etc.
(3) Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln kann der Teilnehmer keine Rückerstattung von Gebühren verlangen, wenn ein Teil der Aus- oder Fortbildung nicht stattgefunden hat. Hierbei ist gleichgültig, ob der Grund beim Veranstalter oder in der Person des Teilnehmers begründet ist. Die Annahme dieser Fördermittel (wie z.B. Bildungsprämien etc.) ist eine freiwillige Leistung von fitmedi und es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
§ 5 Buchung von Ausbildungspaketen
(1) Die Ausbildungsdauer beträgt bei großen Ausbildungspaketen maximal 24 Monate, bei kleineren 12 Monate. Innerhalb dieser Dauer sollten Sie alle Ausbildungsmodule belegt haben. Eine Verlängerung der Dauer ist nach Absprache um 3 bis 6 Monate möglich, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, pro Monat eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- Euro zu berechnen.
(2) fitmedi konzipiert und verändert Ausbildungspakete im Laufe der Zeit und passt diese an die Bedürfnisse der Lernenden sowie die Marktlage an. Hierbei kann es vorkommen, dass Neustrukturierungen zu einem Wegfall von Präsenzmodulen führen und bestimmte Themen sowie Inhalte mit Blended-Learning Einheiten substituiert oder durch Live-Online bzw. Fernlehrgangsmodule ersetzt werden.
Anstelle von Präsenzmodulen sind Live-Online Module oder Fernlehrgänge für die Teilnehmenden akzeptabel. Da hierbei das Ausbildungsziel immer gewahrt wird und erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Rücktritt vom Vertrag, wenn bis zu 30% der ursprünglichen Ausbildungskonzeption geändert wird.
(3) Die Buchung von kleinen und großen Ausbildungspaketen zu Paketpreisen und den damit verbundenen Zahlungs- und Preiskonditionen ist zu Beginn der Ausbildung möglich, nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Ein „Überzertifikat“, wie bei einem Ausbildungspaket angeboten, kann jedoch durch das Absolvieren von Einzelmodule erworben werden.
(4) Hat ein Teilnehmer ein Modul absolviert und möchte danach noch auf ein großes Ausbildungspaket aufbuchen, so kann er dies innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Moduls zu den Paketkonditionen tun. Zu den großen Ausbildungspaketen (mit mehr als vier Modulen) zählen hierbei z.B. Entspannungspädagoge und andere im gleichen Preisgefüge. Nicht dazu zählen unsere kleinen Ausbildungspakete, die aus weniger als vier Ausbildungsmodulen bestehen.
(5) Ein Anspruch auf die Konditionen des Gesamtpakets ist nicht gegeben, wenn die teilnehmende Person sich nach dem Absolvieren von zwei oder mehreren Einzelmodulen für ein Ausbildungspaket entscheidet.
(6) Zahlungsmodalitäten Gesamtpaket: Der Gesamtbetrag ist nach der Anmeldung auf einmal zu zahlen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist möglich. Treten Sie hierfür mit uns vorab in Kontakt.
(7) Sollten einzelne Ausbildungsmodule vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden (Kündigung des Pakets) entfallen die Sonderpreiskonditionen und die Zahlungsmodalitäten für Einzelmodule werden wirksam (= der reguläre Preis der absolvierten einzelnen Ausbildungsmodule ist dann zu bezahlen).
(8) Umbuchungen von Terminen der Einzelmodule werden nach §6 behandelt. Eine Umbuchung ist demnach bis 4 Wochen vor den Veranstaltungstermin möglich und wird mit einer Gebühr in Höhe von 25,00 € berechnet. Danach ist für den Einzelmodultermin keine Umbuchung mehr möglich, bzw. entspricht einem Rücktritt. Wenn Sie den Termin zu einem anderen Zeitpunkt absolvieren möchten, ist dieser erneut zu buchen und zu bezahlen.
§ 6 Rücktritt und Terminumbuchung
(1) Rücktritt und Terminumbuchungen sind ausschließlich in Textform einzureichen, per E-Mail, Post oder Fax und haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail, Post oder Fax) erhalten. Maßgeblich ist der Eingang bei fitmedi.
(2) Der Teilnehmende kann bei Verhinderung bis zum letzten Tag vor Seminartag, einen Ersatzteilnehmer stellen, die für ihn an der Veranstaltung teilnimmt. Bei Nichterscheinen oder Kursabbruch sind 100% der jeweiligen Workshop- bzw. Seminargebühr zu zahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass fitmedi ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Tritt der Teilnehmer bis 12 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € zu bezahlen.
Erfolgt die Stornierung, der Rücktritt, eine Umbuchung:
1. bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren berechnet, nur eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,- €, wenn der Teilnehmer einen Alternativtermin wählt. Anderenfalls sind Stornokosten in Höhe von 25 % der jeweiligen Workshop- bzw. Seminargebühr zu begleichen.
2. 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der jeweiligen Teilnahmegebühr zu zahlen, bzw. die Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,- €.
3. danach sind 100% der jeweiligen Teilnahmegebühr zu zahlen.
4. Wenn der Teilnehmer einen Alternativtermin wählt, ist bis 4 Wochen vor dem Termin die Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,- € zu begleichen, danach ist eine Terminumbuchung nicht mehr möglich, bzw. entspricht einem Rücktritt.
(4) Tritt ein Teilnehmer von einem umgebuchten Termin i.S. d. Abs. 3 Nr. 4 zurück, so gelten die Rücktrittskonditionen des ersten Termins dann, wenn dieser zu einem kurzfristigeren Rücktritt geführt hätte, gem. Abs. 3, Nr. 1 bis 3.
(5) Die Bedingungen für Rücktritt und Terminumbuchungen der Intensivausbildungen werden in §7 zusätzlich geregelt und weichen von den unter Nr. 3 genannten ab.
(6) Die Buchung einer Fortbildung ist wie eine Reisebuchung, da Ihr Platz nur in wenigen Fällen neu besetzt werden kann, wenn Sie aus unerwarteten Gründen kurzfristig verhindert sind. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Seminare, siehe hierzu § 8 AGB.
(7) Der Rücktritt bzw. die Kündigung vom Fernunterrichtsvertrag wird unter §9, Abs. 3 geregelt.
§ 7 Intensivausbildungen
(1) Mit Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 250,00 € zu überweisen, der Restbetrag 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
(2) Ein Rücktritt von der Intensivausbildung ist wie folgt möglich. Bei Rücktritt bis 12 Wochen vor Beginn wird die Anzahlung (250,00€) als Stornogebühr einbehalten. Bei 12 bis 8 Wochen bis zum Ausbildungsbeginn sind 50 % der Ausbildungsgebühren fällig. Danach ist die volle Ausbildungsgebühr zu zahlen. Es bleibt Ihnen vorbehalten einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
(3) In der Ausbildungsgebühr sind keine Übernachtungs- und Verpflegungskosten enthalten. Diese werden, wie in der Ausschreibung zur Intensivausbildung aufgeführt, vom Seminarhaus/ Kloster berechnet. Die Rücktrittskonditionen für Übernachtung & Verpflegung regelt das Seminarhaus/Kloster. Sie erkennen hiermit die Rücktrittskonditionen des Seminarhauses/ Kloster bezüglich Unterbringung und Verpflegung an. Es ist nicht möglich an der Intensivausbildung teilzunehmen, wenn Sie nicht im Seminarhaus übernachten.
§ 8 Rücktrittsversicherung für Seminare
Die Rücktrittsversicherung ist nicht Bestandteil des, mit der fitmedi Akademie geschlossenen, Ausbildungs- & Fortbildungsvertrags. Die Versicherung schließen Sie mit der ERV www.reiseversicherung.de oder einer Versicherung Ihrer Wahl und stellt ein separates und eigenständiges Vertragsverhältnis dar, mit den dort geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG oder der von Ihnen gewählten Versicherung. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherung.
Die fitmedi Akademie übernimmt keine Garantie und Haftung hinsichtlich der Angebote und der Verträge mit der Europäischen Reiseversicherung AG oder einer anderen Versicherung.
§ 9 Fernlehrgänge, Selbstlernkurse
(1) Der Fernlehrgang beginnt mit dem Tag, an dem das erste Lernmaterial eintrifft, wenn nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wird. Für Vertragsänderungen ist der Tag des Vertragsabschlusses maßgebend. Eine Verlängerung der Dauer ist um 3 Monate möglich, ohne dass Zusatzkosten entstehen oder die Betreuung eingeschränkt wird. Sie können kostenfrei das Studium auch für einen bestimmten Zeitraum aussetzen, wenn Unvorhergesehenes dies erfordert. Bitte reichen Sie dies schriftlich ein. Eine Verlängerung darüber hinaus ist schriftlich für jeden folgenden Monat möglich und wird jeweils mit einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro berechnet. Der Abgabetermin der Abschluss- / Prüfungsaufgaben bleibt davon unberührt und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
(2) Die digitalen Online-Lernskripte werden nach Zahlungseingang auf der Online-Lernplattform zur Verfügung gestellt.
(3) Der Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der Tag, an dem die Anmeldebestätigung des Veranstalters beim Teilnehmer eingeht. Von diesen gesetzlich vorgegebenen Kündigungsregelungen kann nur zum Vorteil des Teilnehmers abgewichen werden.
(4) Die Zurverfügungsstellung des Lernmaterials ist an die Zahlung der Rechnungen gekoppelt. Die Rechnung ist im Allgemeinen sofort zu begleichen, wenn keine monatlichen Raten (siehe Abs. 2) gezahlt werden.
(5) Die Selbstlernkurse werden nicht explizit betreut. Das Lernmaterial wird zur Verfügung gestellt, wie beim jeweiligen Fernstudium ausgeschrieben und Sie prüfen Ihren Lernerfolg selbstständig.
§ 10 Live-Online-Veranstaltungen
(1) Für eine Live-Online-Veranstaltung gelten die gleichen Bedingungen zu Rücktritt und Umbuchung, wie für die Präsenzphasen §6 AGB. Für eine funktionierende Technik und stabile Internetverbindung sind Sie selbst verantwortlich. Probleme diesbezüglich führen nicht zu einem Anspruch gegen fitmedi auf Wiederholung der Veranstaltung oder Rückerstattung von Gebühren.
(2) Haben Sie ein Präsenzmodul durch einen Fernlehrgang, Selbstlernkurs oder eine Online-Live-Veranstaltung ersetzt, ist damit der Anspruch auf Leistung abgegolten.
(3) Der Rücktritt von einem Kongress in Präsenz oder Live-Online mit einem festen Termin ist ausgeschlossen. Sie können jedoch eine Ersatzperson benennen, die Ihren Platz einnimmt.
§ 11 Pferdegestützte Workshops und Ausbildung mit Pferden
(1) Der Teilnehmer erkennt an, dass er während des Workshops, bzw. dem Ausbildungsmodul in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich ist.
(2) Bei den Interaktionen mit dem Pferd ist ein Dozent / Trainer anwesend, der das Recht hat Übungen, die mit dem Pferd durchgeführt werden, abzubrechen. Dies findet statt, um Sie zu schützen und vor Gefahren zu bewahren. Den Anweisungen des Dozenten ist daher Folge zu leisten.
(3) Die eingesetzten Pferde sind mit Respekt zu behandeln, es ist untersagt sie zu schlagen oder andere Aktivitäten auszuführen, die den Pferden Schaden zufügen könnten. Die Pferde dürfen von den Teilnehmern nicht aus der Hand gefüttert werden.
(4) Einen Ausschluss der Teilnehmer von der Veranstaltung behält sich fitmedi vor, wenn Anweisungen nicht befolgt und Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden. Teilnahmegebühren werden in diesem Fall nicht zurück erstattet.
§ 12 Absage und Änderung von Seminaren und Workshops
(1) Der Inhalt und Ablauf der Fort- & Ausbildungen orientieren sich an den Qualifikationen und dem Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen kann es deshalb zu Änderungen von Lehrinhalten kommen. Unter anderen beinhaltet dies, bei einer geringen Teilnehmerzahl eine Reduzierung von Unterrichtsstunden mit gleichzeitiger Gewährleistung von Aus- & Fortbildungsinhalten. Diese Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritts- noch einem Minderungsrecht.
(2) fitmedi behält sich das Recht zur Änderung oder Absage der ausgeschriebenen Termine, Veranstaltungsorte, des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs sowie der Dozenten vor. Diese werden bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Aus wichtigem Grund, wie z.B. bei Erkrankung von Dozenten, höherer Gewalt und zu geringer Teilnehmeranzahl ist fitmedi berechtigt, die Veranstaltungen gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren auch kurzfristig (bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn) abzusagen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung von Hotel und Anreise, dass kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Teilnehmer durch die Absage der Veranstaltung entstanden sind, besteht.
(3) Die Teilnehmer werden über die bei der Anmeldung angegebenen Kommunikationsdaten über die Absage informiert, z.B. per E-Mail und/ oder Telefon bzw. Mailbox bzw. Anrufbeantworter der angegebenen Telefonnummer. Für falsche Kontaktangaben und den daraus möglicherweise entstehenden Schäden, ist fitmedi grundsätzlich weder haftbar noch anderweitig zu belangen.
(4) Bei Anmeldung für ein Ausbildungspaket gelten für die Zertifizierung unsere Bedingungen (zu absolvierende Module, Anzahl der UE und Präsenztage, etc.). zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei Buchung von Einzelmodulen, die nach und nach zu einem übergeordneten Zertifikat führen, gelten die Bedingungen des Jahres, in dem Sie alle erforderlichen Module/Qualifikationen abgeschlossen haben, die zur Zertifizierung notwendig sind. Für beide Varianten der Buchung/Anmeldung führen notwendige Änderungen von Lehrinhalten, Neukonzeptionierung u.ä., unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen, auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritts- noch einem Minderungsrecht.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Kann die fitmedi Akademie aufgrund einer vom Bundesland, in dem die Bildungsveranstaltung stattfinden soll wegen höherer Gewalt (wie z. B. einer Pandemie) oder durch Anordnungen der Bundesregierung für das gesamte Land, eine Bildungsveranstaltung nicht in Präsenz durchführen, ist ein Live-Online Termin als Ersatz für den Teilnehmenden annehmbar.
(2) fitmedi richtet sich bei der Durchführung der Bildungsveranstaltungen nach den geltenden Verordnungen bzw. Gesetzen der Bundesländer und der Bundesregierung. Darüber hinaus werden keine individuellen Maßnahmen erhoben.
§ 14 Haftung
(1) fitmedi haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens fitmedi. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.
(2) Die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden von uns nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
(3) Das Fort- und Ausbildungs-Informationsmaterial und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von fitmedi mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Informationsmaterial angegebenen Leistungen und Preise ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Teilnehmer versichern, dass sie physisch und psychisch gesund sind und keine besonderen Einschränkungen oder Besonderheiten haben, die bei der Ausbildung zu beachten sind, bzw., dass Sie diese Einschränkungen bei Anmeldung angeben.
§ 15 Urheberrecht
(1) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, wie z.B. Ausbildungs- & Seminarunterlagen, bei fitmedi liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch die fitmedi Inhaberin, Nikolina Salvaggio, bedarf. Dies gilt auch für Texte, die nicht vervielfältigt werden dürfen (z.B. um Kursinhalte auf der eigenen Webseite auszuschreiben etc.)
(2) Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 3000 Euro geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
(3) Die Teilnehmer erwerben mit der Teilnahme keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für die jeweilige Veranstaltung oder Kursform. Es sei denn dies ist ausdrücklicher Vertragsgegenstand.
(4) Während der Ausbildung/Seminar ist das Fotografieren durch Teilnehmer untersagt. Ton- oder Videoaufzeichnung (z.B. durch Mobiltelefone, Audiorecordern, Videokameras etc.) der Veranstaltung oder auch nur Teilen davon, ist den Teilnehmern untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und kann zu Schadenersatzforderungen führen.
§ 16 ZENbo® Lizenz
Den Teilnehmenden wird mit der Verleihung des Zertifikats von der fitmedi Akademie eine beschränkte und nicht exklusive Lizenz zur kommerziellen Nutzung der Marke „ZENbo®“ gewährt. Die Nutzung bestimmt sich hierbei nach der zugrundeliegenden, unterzeichneten Lizenzvereinbarung, welche auf dem Ausbildungsmodul fußt.
Die Marke ZENbo® darf wirtschaftlich nur mit einer gültigen Lizenz und einer unterschriebenen Lizenzvereinbarung genutzt werden. Das Zertifikat erhält der Teilne6hmende nach der Fortbildung nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der fitmedi Akademie die unterschriebene Lizenzvereinbarung vorliegt.
§ 17 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand ist Offenbach.
(2) Abweichend gilt beim Fernlehrgang: Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Lehrgangteilnehmers.
§ 18 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
fitmedi ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Allgemeines
(1) Für ein erfolgreiches Absolvieren einer Aus- & Fortbildung ist eine aktive Teilnahme, die Anwesenheit von mindestens 75% der Unterrichtszeit erforderlich sowie das Absolvieren der geforderten Praxisübungen/ Lehrproben. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt erhält der Teilnehmer kein Zertifikat / Teilnahmedokument. Ob ein Teilnehmer das Zertifikat erhält entscheidet der Ausbildungsleiter/ Dozent, als Erfüllungsgehilfe von fitmedi. Die Ausstellung eines Zertifikats kann insbesondere dann verweigert werden, wenn die Leistung des Teilnehmers nicht den Mindestanforderungen an eine Zertifizierung nach Maßgabe durch fitmedi entspricht.
(2) Ist ein vertrauensvolles Lernen durch die Haltung oder das Verhalten einer Person in der Gruppe gefährdet behält sich fitmedi den Ausschluss dieses Teilnehmers von dem Ausbildungsmodul vor.
(3) Für die unter 1. und 2. genannten Punkte ist dem Teilnehmer der Anspruch auf finanzielle Entschädigung etc. versagt
(4) Werden einzelne Vorkenntnisse der Teilnehmer für ein Ausbildungspaket anerkannt, so wird ein Zertifikat nur dann ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 80% der Unterrichtseinheiten bei fitmedi absolviert hat.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.